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 Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Pensionskasse des Bundes 

 

Abstieg der PUBLICA in die 2. Liga verhindern!

Hanspeter Lienhart, Zentralsekretär

Mit der Annahme der Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates im März 2000 wurde dem Bundesrat der Auftrag erteilt, eine Revision des Pensionskassengesetzes in die Wege zu leiten. Ziel dieser Revision der Pensionskasse des Bundes PUBLICA ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat und die Konsolidierung der Kasse. Der Bundesrat nahm im Rahmen von zwei Aussprachepapieren von den Anforderungen an die neue berufliche Vorsorge des Bundespersonals Kenntnis. Um den Wechsel zum Beitragsprimat Ende 2006 realisieren zu können muss sich der Erstrat des Parlamentes in der Sommersession mit der entsprechenden Vorlage befassen.

Kein Leistungsabbau durch Beitragsprimat!
Die Aussage des Bundesrates, dass der Primatswechsel nicht das Ziel verfolgt, die finanziellen Aufwendungen des Arbeitgebers für die berufliche Vorsorge zu kürzen, wird vom vpod und den Personalverbänden begrüsst. Ein Leistungsabbau droht aber durch die vorgesehene Verschiebung der Versicherungsdauer. Im Gegensatz zur heute geltenden Regelung, bei der die maximale Rente mit dem 62. Altersjahr und 40 Versicherungsjahren erreicht werden kann, soll das Rentenziel von 60 Prozent der versicherten Besoldung neu spätestens nach vollendetem 65. Altersjahr erreicht werden. Diese Erhöhung des ordentlichen Rentenalters führ dazu, dass bei einem Rücktritt vor dem 65. Altersjahr tiefere Renten entstehen. Der vpod und sämtliche andere Personalverbände haben sich gegen die vorgesehene Verschiebung des Versicherungsbeginnes von heute 22 auf 25 Jahre ausgesprochen. Eine Erhöhung des Rentenalters macht aus personalpolitischer Sicht überhaupt keinen Sinn, da ja gerade der Bund infolge Sparmassnahmen in den nächsten Jahren massiv Stellen abbauen muss. 

Überbrückungsrente 
Nach wie vor soll zwischen dem 60. und 65. Altersjahr der vorzeitige Rücktritt gewählt werden können. Damit dies für alle Einkommenskategorien möglich bleibt, muss weiterhin an der Überbrückungsrente festgehalten werden. Vorgesehen ist, dass die Überbrückungsrente paritätische vorfinanziert wird. Sollten an diesem Modell abstriche vorgenommen werden, könnten die Gewerkschaften den Umbau der Bundespensionskasse PUBLICA mit Bestimmtheit nicht mehr mittragen.

Unterdeckung muss verhindert werden
Unabhängig vom Primatwechsel sind dringend Massnahmen zu ergreifen um das bestehende Unterdeckungsrisiko zu minimieren. Berechnungen des Experten zeigen auf, dass die Beiträge zur Sicherung der Leistungen jährlich 25 bis 30 Millionen Franken höher ausfallen müssten. Hinzu kommen noch jährliche ungedeckte Kosten in der Höhe von 60 bis 90 Millionen Franken infolge freiwilliger vorzeitiger Altersrücktritte. Ohne Gegenmassnahmen droht eine Unterdeckung. Versicherte und Arbeitgeber müssten zur Sanierung der PUBLICA beigezogen werden. Der vpod unterstützt deshalb die Forderung, den technischen Zinssatz von heute 4 auf 3,5 Prozent zu senken. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass mit den erwirtschafteten Erträgen die notwendigen Reserven gebildet werden können. 
Die durch die Senkung des technischen Zinssatzes notwendig werdende Erhöhung des Deckungskapitals soll bei den aktiven Versicherten durch eine moderate Beitragserhöhung aufgefangen werden. Der Fehlbetrag beim Deckungskapital bei den Rentnerinnen und Rentnern hingegen muss durch die Arbeitgeber gedeckt werden. PUBLICA und damit die aktiven Versicherten sind dazu schlicht nicht in der Lage. 
Die Bundespersonalverbände würden ihre Mitglieder und damit die Versicherten der PUBLICA schlecht beraten, wenn sie die finanzielle Stabilisierung der Bundespensionskasse zur unwichtigen Angelegenheit erklären würden. Richtig ist, dass mit dem Wechsel 2003 von der PKB zur PUBLICA diese mit einem Deckungsgrad von 100 Prozent ausfinanziert worden ist. Logischerweise konnten bis heute die notwendige Höhe der Reserven noch längst nicht gebildet werden. Mit dem Wechsel ist auch die Staatsgarantie des Bundes gefallen. Unterdeckungen müssen gemäss geltendem Gesetz behoben werden. Bezahlen müssten dies unter anderem die Versicherten und Rentner der PUBLICA. Festgehalten werden muss auch, dass lediglich eine finanziell gesunde Kasse in die Lage versetzt werden kann, die Teuerung ganz oder teilweise in die Renten einzubauen. Wir müssen deshalb an einer finanziell gesunden Pensionskasse das allergrösste Interesse haben. 

Wohin die Reise letztendlich gehen wird, muss sich bei den kommenden Verhandlungen mit den Personalverbänden noch zeigen. Das letzte Wort aber wird das Parlament haben. Die Frage, ob die Gewerkschaften dann noch hinter der Pensionskasse PUBLICA stehen, kann heute noch nicht beantwortet werden.
 

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