| zurück
zu Bundespersonal
|
|
| Neuer
Gesetzesentwurf zur Pensionskasse des Bundes
|
Nein
der Gewerkschaften zum neuen PUBLICA-Gesetz Am 11. und 24. August 2005 lehnten sämtliche Personalverbände des Bundes das neue Gesetz über die Bundespensionskasse PUBLICA bei Verhandlungen mit dem Eidgenössischen Personalamt und mit Bundesrat Merz ab. Eine Einigung kam deshalb nicht zustande, weil sich die Gesetzesrevision nicht nur auf den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat beschränkt. Vielmehr Anlass zu strittigen Positionen ist die im Laufe der Beratung hinzugekommene Notwendigkeit einer Konsolidierung der Kasse. Die bis vor wenigen Monaten immer wieder von Bundesrat und Parlament gemachte Zusage, dass mit dem Primatswechsel kein genereller Leistungsabbau erfolgen soll, stimmt nach Vorliegen von Gesetz und Botschaft bei weitem nicht mehr. Im Januar 05 beschloss der Bundesrat, dass er sich weder an den Umstellungskosten noch den Sanierungsmassnahmen der Kasse beteiligen wird. Diese vom Bundesrat gesetzte Rahmenbedingung führt in der Folge zum Ergebnis, dass das Bundespersonal und seine angeschlossenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv höhere Beiträge bei tieferen Renten haben werden. Die Verhandlungsgemeinschaft des Bundespersonals (VGB) kritisiert an der Vorlage insbesondere folgende Punkte: Das Gesetz sieht eine Verschiebung des Versicherungsbeginnes vom 22. auf das 25. Altersjahr und eine Verschärfung der Kürzung beim freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritt vor. Die Verschiebung des Versicherungsbeginnes führt dazu, dass faktisch in der neuen Beitragsprimatskasse bis zum 65. Altersjahr gearbeitet werden muss, um auf ein Rentenniveau zu kommen, welches heute mit 62 Jahren erreicht werden kann. Vorzeitige Pensionierungen sollen mit dieser Massnahme beim Bund unattraktiver gemacht werden. Dieser Umstand ist vor dem Hintergrund des laufenden Stellenabbaues nicht nur als unsozial, sonder gar als realitätsfremd zu bezeichnen. Dies insbesondere auch, weil es sich bei der Verschiebung des Versicherungsbeginns nicht in erster Linie um eine Konsolidierungsmassnahme, sondern ausschliesslich um ein personalpolitische Massnahme handelt. Man will, dass beim Bund wieder länger gearbeitet wird! Die gleichzeitig mit dem Primatswechsel vorgesehene Senkung des technischen Zinssatzes für die aktiv Versicherten von 4 auf 3,5% wird auch von den Gewerkschaften als Notwendigkeit akzeptiert. Nur so wird es möglich sein, dass die PUBLICA auch längerfristig auf finanziell gesunde Füsse gestellt werden kann. Diese Massnahme löst aber einen zusätzlichen Deckungskapitalbedarf von weit über einer Milliarde Franken aus. Da sich aber der Bund nicht an diesen zusätzlichen Kosten beteiligen will, muss diese Lücke durch drastisch erhöhte Beiträge und einschneidende Leistungseinbussen bei den zukünftigen Renten gedeckt werden. Beim Primatswechsel werden dies vor allem die 45- bis 54-Jährigen zu spüren bekommen. Ihnen sollen die markantesten Beitragerhöhungen und die grössten Leistungseinbussen zugemutet werden. Mit der Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse PUBLICA mit einer Leistungsgarantie des Bundes kann einstweilen verhindert werden, dass beim Deckungskapital für die Rentnerinnen und Rentner ebenfalls eine Senkung des technischen Zinssatzes vorgenommen werden muss. Die dafür notwendigen Kosten würden zu unzumutbaren Solidaritäten von Aktivversicherten gegenüber den Rentenbeziehenden führen. Dies gilt umso mehr, als von den rund 50'000 Rentenbeziehenden gegen 12'000 aus der ehemaligen Telecom PTT (heute Swisscom) und den Rüstungsbetrieben (heute RUAG) stammen. Mit dieser Massnahme sind die heutigen Leistungen für die Rentnerinnen und Rentner garantiert. Der Bund wird aber als Garantieträger dieser geschlossenen Rentnerkasse mit allfälligen überschiessenden Anlageerträgen zuerst die notwendige Wertschwankungsreserve und die Kosten für eine Senkung des technischen Zinssatzes zurückstellen. Damit ist klar, dass ein allfälliger Teuerungsausgleich in den nächsten Jahren wohl für die Rentnerinnen und Rentnern eine Illusion sein wird mit dem Resultat, dass die Kaufkraft der Renten ohne finanzielle Beteiligung des Bundes in den nächsten Jahren abnehmen wird. Fazit Auch wir Gewerkschaften verschliessen uns der weiteren notwendigen Konsolidierung der Pensionskasse PUBLICA nicht. Es wäre ein grober Fehler die Pensionskasse des Bundes beim bevorstehenden Primatswechsel nicht auch gleichzeitig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen. Die Folgen wären absehbar, eine spätere Sanierung oder aber weitere Leistungskürzungen wären wohl unausweichlich. Daran haben auch wir kein Interesse. Doch die vom Bundesrat am 19. Januar 2005 beschlossenen Rahmenbedingungen führen – wie die Botschaft auch klar und deutlich aufgezeigt – zu für uns unannehmbaren Verschlechterungen bei den Versicherungsleistungen. Dies gilt infolge der Kaufkraftminderung auch für die geschlossene Rentnerkasse mit Leistungsgarantie des Bundes. Die Tatsache ist nicht wegzudiskutieren, dass die notwendigen Konsolidierungskosten der PUBLICA von weit über einer Milliarde Franken vollständig durch die Versicherten aufzubringen sind. Dies führt zu den Erwähnten schlechteren Leistungen bei gleichzeitig höheren Beiträgen. Der VGB fordert deshalb, dass sich der Bund zur Verminderungen der Beitragsbelastung und zur Verbesserung der Leistungen (insbesondere der 45- bis 54-Jährigen) substantiell an den Umstellungskosten beteiligt. Dies gilt auch für die vorgesehene die Übergangsregelung beim Primatswechsel. Alle, die beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat das 55. Altersjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf eine statische Besitzstandsgarantie im Umfang von 95 Prozent der nach bisherigem Recht im Alter von 62 Jahren erreichbaren Altersrente. Diese Garantie kann aber nur zugestanden werden, weil die PUBLICA und nicht der Bund die dafür notwendigen Kosten trägt. Auch hier fordern wir, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt, um die Besitzstandsgarantie zu verbessern. Eine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaften ist die Beibehaltung der Überbrückungsrente bei freiwilligem vorzeitigem Altersrücktritt. Ohne diese Kompensation der fehlenden AHV-Rente wäre ein vorzeitiger Altersrücktritt für die mittleren und unteren Einkommenskategorien schlicht nicht mehr möglich. Wir setzen uns deshalb für eine im Umlageverfahren paritätisch vorfinanzierte Überbrückungsrente ein. Hanspeter Lienhart, Zentralsekretär vpod |