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| SGB-Medienkonferenz zur Pensionskasse Publica | Bern,
6. Juni 2006 Endlich ein positives Zeichen setzten Anständige Anstellungsbedingungen im öffentlichen Dienst: Auch im Interesse der Beschäftigten in der privaten Wirtschaft Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) Die Schweiz verfügt – bei allem, was verbesserungsfähig ist, und bei allem, was besser gemacht werden könnte – auch im internationalen Vergleich über einen effizienten, einen leistungsfähigen Staat. Träger der staatlichen Dienstleistungen für die Bevölkerung sind die öffentlichen Angestellten. Sie versehen ihren Dienst im allgemeinen sehr engagiert, mit Kompetenz und einer hohen Identifikation mit den gestellten Aufgaben. Der zu entrichtende Preis für den leistungsfähigen öffentlichen Dienst sind anständige Arbeitsbedingungen. Wer sie in Frage stellt, setzt dadurch längerfristig auch die Qualität der staatlichen Dienstleistungen aufs Spiel. Die gegenwärtige Mehrheit im Bundesrat verfolgt, wenn auch nicht immer erfolgreich, offensichtlich eine Politik der Staatsdemontage. Dazu gehört ein bisher nicht gesehener Umgang mit den öffentlichen Angestellten. Besonders dramatisch kommt dies in der Haltung der beiden Ende 2003 neu gewählten Bundesräte zum Ausdruck. Zeichnete die früheren Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, die dem Personal oft auch keine Frohbotschaften zu übermitteln hatten, wenigstens eine grundsätzliche Verlässlichkeit der Aussagen und der Zusagen aus, und die Bereitschaft, für eine einmal getroffene Abmachung im Bundesrat und nötigenfalls im Parlament unter Einschluss der eigenen Parteivertreter zu kämpfen, so zeigt sich beim gegenwärtigen Amtsinhaber immer mehr, dass seine Aussagen in der Form zwar freundlich, inhaltlich aber wertlos sind. Ein Bundesrat als oberster Personalchef des Bundes, auf den in den zentralen Fragen kein Verlass ist, zerstört die Vertrauensgrundlage, ohne die die Arbeitsbeziehungen auch im öffentlichen Dienst auf die Dau-er nicht funktionieren. Für den Justizminister, der vor Diffamierungen bekanntlich nicht zurückschreckt, sind die öffentlichen Angestellten andererseits nichts als Sündenböcke. Das Beamtenbashing folgt bei ihm unmittelbar auf die Jagd auf Asylsuchende und der Denunzierung von IV-Bezügerinnen und –bezügern als „Scheininvalide“. Er offenbarte somit nur seine Geisteshaltung (und nichts anderes), als er den öffentlichen Dienst als „geschützte Werkstätte“ charakterisierte. Mit einem Bundesrat, der die Verachtung der öffentlichen Angestellten demonstriert, ist ein historischer Tiefpunkt im Umgang mit dem Bundespersonal erreicht. Die Publica-Vorlage, bei der die Umstellung auf das Beitragsprimat entgegen den früheren Versprechen mit einer massiven Leistungsverschlechterung verbunden werden soll, reiht sich ein in die Personal-Abbauprogramme bei gestiegenem Arbeitsanfall und die Verweigerung von Lohnanpassungen, mit denen das Bundespersonal schon seit Jahren konfrontiert ist. Die Regelung der Ansprüche gegenüber der Pensionskasse ist dabei besonders sensibel. Wenigstens ab den mittleren Jahrgängen sollten sich die Beschäftigten (und ihre Familien) in ihrer Lebensplanung auf verlässliche Regelungen einrichten können. Und ausgerechnet bei diesen Jahrgängen finden die grössten Verschlechterungen statt. Der grosse Stellenabbau, der vorab ältere Beschäftigte trifft und die gleichzeitige Heraufsetzung des Rentenalters auf 65 Jahre, verbunden mit einer massiven Verschlechterung der Möglichkeiten für eine vorzeitige Pensionierung, passen schlecht zusammen. Wer im übrigen die Interessen des Bundespersonals gegen jene der Beschäftigten in der privaten Wirtschaft ausspielen möchte, betreibt ein perfides Spiel. In Tat und Wahrheit haben auch die Benachteiligten unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft, zum Beispiel jene, die nur die minimalen Ansprüche bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer kennen, nicht das geringste Interesse daran, dass die Stellung der öffentlichen Angestellten verschlechtert wird. Die Publica ist die grösste Pensionskasse der Schweiz. Die Altersvorsorge beim Bund hatte schon immer einen Vorbildcharakter auch für andere. Dies gilt für die Leistungen im allgemeinen wie im besonderen für die Regelung des Anspruchs auf ein flexibles Rentenalter. Das flexible Rentenalter entspricht nicht nur beim Bund, sondern auch für die Beschäftigten in der privaten Wirtschaft erwiesenermassen einem dringenden Bedürfnis. Dass die bisher vorbildliche Regelung beim Bund dermassen verschlechtert wird, dies entgegen den langsamen, aber doch stetigen Fortschritten in der privaten Wirtschaft, und den Bemühungen, in der AHV endlich eine sozial vertretbare Lösung für das flexible Rentenalter zu finden, steht quer zu den Notwendigkeiten und den Bedürfnissen. Die Personalverbände des Bundes haben immer zum Ausdruck gebracht, dass diese Frage für sie absolute Priorität hat. Dass nun die Versprechen auch in diesem Bereich gebrochen werden, ist besonders gravierend. Die Gewerkschaften verteidigen nicht einfach den Status quo. Sinnvolle Reformen haben sie immer unterstützt. Wenn nun aber einerseits die Spitzen von Bundesbetrieben in einer bisher nicht vorstellbaren Art und Weise vergoldet werden (nach der Kaderlohnverordnung sollen sie neben den stark erhöhten Bezügen und Boni zusätzlich bis zu 30% des Einkommens aus „Nebenbeschäftigungen“ kassieren dürfen), während die Arbeitsbedingungen für die grosse Mehrheit der Beschäftigten gedrückt werden, dann weisen die Reformen in eine falsche Richtung. Die Bevölkerung hat ein Interesse an einem gut funktionierenden öffentlichen Dienst mit anständigen Arbeitsbedingungen. Mit der im Gange befindlichen Zerrüttung der Arbeitsbeziehungen beim Bund wird ein wichtiges Vertrauenskapital leichtfertig zerstört. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die Verbände des Bundespersonals bei ihrem Kampf für die berechtigten Anliegen. Er ruft den Bundesrat und das Parlament auf, zu einer verantwortungsvollen Personalpolitik zurückzukehren. * * * * * Das Bundespersonal verdient eine faire Pensionsregelung! Hildegard Fässler, Präsidentin der SP-Bundeshausfraktion In der Frühjahrssession 06 hat sich die sozialdemokratische Fraktion der Bundesversammlung im Rahmen ihrer regelmässigen Treffen mit den sozialdemokratischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung mit der Situation des Bundespersonals befasst. Aus den Referaten und der Diskussion wurde klar: Der Bund ist kein verlässlicher und schon gar kein motivierender Arbeitgeber mehr. Seit 15 Jahren wurden keine Reallohnerhöhungen mehr gewährt. Seit einigen Jahren ist sogar der Teuerungsausgleich in Frage gestellt und teils verweigert. Sogenannte einmalige Lohnzuschläge, die nicht rentenbildend wirken, ersetzen ihn nicht. Zudem hatten die Entlastungsprogramme 03 und 04 einschneidende Konsequenzen beim Personal und stets neue Projekte von Verwaltungsreformen und Portfolio-Überprüfungen bringen nur grosse Verunsicherung. Dass das Parlament auch noch handstreichartig und ohne engagierte Gegenwehr des obersten Personalchefs, Bundesrat Merz, 50 Mio. Fr. bei den Personalkosten im Budget 05 gestrichen hat, zeigt dessen geringe Wertschätzung gegenüber der Arbeit des Bundespersonals. Abschätzige Bemerkungen einzelner Bundesratsmitglieder, die die Leistungen des Bundespersonals pauschal herabmindern, untergraben zusätzlich die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eigentlich müsste vom Arbeitgeber erwartet werden können, dass er weiss, dass motivierte, wertgeschätzte Angestellte die wichtigste Voraussetzung für gute Leistungen sind. Man wird den Eindruck nicht los, dass zulasten des Bundespersonals ein permanenter und unkoordinierter Spardruck aufgebaut wird. Die dadurch hervorgerufene Verunsicherung führt zu Arbeitsunzufriedenheit, mangelnder Motivation und schliesslich auch zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Betroffenen. Die SP-Fraktion fordert daher schon seit geraumer Zeit vom Gesamtbundesrat, der Personalpolitik die gebührende Bedeutung beizumessen, in kooperativer Weise zusammen mit den Angestellten und deren Verbänden eine personalpolitische Strategie zu entwickeln und sich gegen weitere Sparübungen auf dem Buckel des Bundespersonals und gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen auszusprechen – auch gegenüber dem Parlament! Die Publica-Vorlage zeugt leider von einem anderen Geist. Kurz zusammengefasst bedeutet sie für das Bundespersonal folgendes: Höhere Beiträge entrichten – kleinere Renten beziehen – und erst noch länger arbeiten! Dazu wird die SP-Fraktion deutlich Nein sagen und den Rückweisungsantrag an den Bundesrat unterstützen. Dieser fordert insbesondere, dass die Erhöhung des Rentenalters zu streichen und ein schrittweiser, flexibler Altersrücktritt ohne Leistungseinbusse zu gewährleisten ist. Vergessen ist das bundesrätliche Versprechen, dass der Übergang vom Leistungs- zum Beitragsprimat ohne Leistungskürzungen geschehen werde. Bundesrat und Kommissionsmehrheit spielen die Vorreiter für die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, denn die Beitragspflicht soll erst mit dem vollendeten 65. Lebensjahr enden. Dies, obwohl das AHV-Alter der Frauen bei 64 Jahren liegt! Wer nicht bis 65 arbeiten möchte, hätte mit schmerzhaften Renteneinbussen zu rechnen, selbst wenn sie oder er 40 Jahre lang Beiträge entrichtet hat. Hier wird mit dem Feuer gespielt und der denkbar klare Ausgang der AHV-Abstimmung vom Mai 2004 ignoriert. Zudem würde dieses Zeichen die Privatwirtschaft zu einem gleichen Schritt animieren. Der Nationalrat ist aufgefordert, anstelle des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit die personalpolitische Verantwortung zu übernehmen, gemachte Versprechen einzulösen und mit klaren Korrekturen der Vorlage das Bundespersonal – ob aktiv oder bereits pensioniert – in seinen legitimen Ansprüchen auf faire Rentenregelungen zu unterstützen. * * * * * Die Gewerkschaften lehnen das Gesetz ab! Hans Müller, Generalsekretär Personalverband des Bundes (PVB) und Präsident der Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) Sämtliche Gewerkschaften und Personalverbände lehnen das Gesetz ab. „Höhere Beiträge, schlechtere Leistungen, keine Bundesgarantie für die Rentner.“ So der Titel der Pressemitteilung nicht von einer Gewerkschaft, sondern von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 27. April 2006. Der ursprüngliche Anlass zur Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes ist der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, der nicht bestritten wird. Eine seit März 2000 vom Parlament überwiesene Motion verlangte vom Bundesrat, bis Ende 2006 eine entsprechende Gesetzesrevision vorzulegen. Die Publica hat bereits verschiedene Auslagerungsschritte hinter sich. So wurde sie von den Pensionskassen der ehemaligen PTT entflochten (mit Ausnahme der verbliebenen Altrentner-Pflichten bei Post und SBB). Sie wurde vom Bund auf Juni 2003 ausfinanziert Mit der Botschaft zur Totalrevision des Gesetzes will der Bundesrat nun nicht nur den Primatwechsel lösen, womit die Renten neu allein vom angesparten Vorsorgekapital abhängig werden. Gleichzeitig will er den Altersrücktritt hinausschieben, mit unterschiedlichen Vorsorgeplänen „falsche Solidaritäten“ aufheben, die Kompetenzen des Arbeitgebers von jenen der Publica trennen, um die Publica auf eine sichere finanzielle Basis zu stellen. Dies vor allem mit dem tieferen technischen Zins (von 4 auf 3,5 %). Wichtigstes Konfliktgebiet Rentenalter Im Zentrum der sozial- und personalpolitischen Auseinandersetzung steht das auf 65 erhöhte Rentenalter, davon hängen auch die Renten und Beiträge der Übergangsjahrgänge und die Kosten der AHV-Überbrückungsrente ab. Heute gilt der 1988 als personalpolitischer Fortschritt gefeierte „freiwillige vorzeitige Rücktritt“ ab 62 bei 40 Versicherungsjahren. Das durchschnittliche Rücktrittsalter beim Bund liegt aktuell bei 61,4 Jahren (1988 wurde mit 63,5 gerechnet). Personalpolitisch ist es völlig verfehlt, in einer Phase, wo der Arbeitgeber Bund in den nächsten Jahren Tausende von Arbeitsplätzen abbaut, den flexiblen Altersrücktritt praktisch zu verunmöglichen, vor allem für die Generation ab 45 Jahren. Gebrochene Versprechungen des Bundes und Forderungen der Gewerkschaften Die Revisionsvorbereitung der Verwaltung verlief bereits konfliktreich: Finanzminister Merz erklärte das Rentenalter 65 als nicht verhandelbar und wich echten Verhandlungen mit den Verbänden aus. Eine paritätisch im Umlageverfahren finanzierte AHV-Überbrückungsrente war lange als „kann“-Formulierung vorgesehen. Sie ist nun als Kapitaldeckungsmodell im Gesetz, wobei der Bundesanteil in der Regel 50 % nicht überschreiten darf. Auch hier wählte der Bundesrat die für die Rentenleistungen schlechtere Variante, entgegen seinen Zusagen. Die Umstellungskosten für die Bundeskasse sind faktisch auf Null gedrückt. Ursprünglich rechnete die Verwaltung mit 500 Mio. bis 1 Milliarde Franken. Deshalb ist nur eine ungenügende Übergangsregelung vorgesehen: Sie ist voll von der Publica – d.h. von den Versicherten – getragen und erst ab Alter 55, mit einer 95 % nur statischen Leistungsgarantie. Die Beiträge der Versicherten steigen insbesondere ab Alter 45 massiv von paritätisch finanzierten 16,5 auf 20,5 % und ab 55-jährig sogar von heute 18 auf neu 27 %. Allen über 45-jährigen Versicherten fehlen im Übergang die fürs Beitragsprimat nötigen Altersguthaben, das heisst: tiefere Renten trotz massiv höheren Beiträgen. Einziges Zugeständnis hier in der Botschaft ist, dass der Bundesrat auf das soziale Problem hinweist und für diese Altersklasse eine asymmetrische Beitragsformel prüft. Das Personal ist nach der Personalabbaupolitik (5000 Stellen bis 2011) und Lohnnullrunden nun auch noch mit einer Abbau-Vorlage bei der lange beispielhaften Altersvorsorge des Bundes konfrontiert. Diese Kritik teilen viele Personalverantwortliche in den Departementen. Der Bund ist gegenüber den Kantonen und der Privatwirtschaft kein attraktiver Arbeitgeber mehr. Für die Gewerkschaften stehen die folgenden Forderungen im Zentrum: · Versicherungsbeginn mit Alter 22 und mögl. Renten-Rücktritt 62 bei 40 Beitragsjahren. · Paritätische Finanzierung der AHV-Übergangsrente ab 62 im Standard-Plan. · Übergangsregelung für Versicherte ab Alter 55, mit Garantie von 95 % der heutigen Rentenanwartschaft. · Für die Übergangsgeneration 45-54 Umstellungsfinanzierung entweder mit Kapital für den reduzierten technischen Zins oder mit asymmetrischen Arbeitgeber-Beiträgen zur Äufnung der Rentenanwartschaften. · Die geschlossene RentnerInnen-Kasse (Leistungsgarantie) ist zur Entlastung der Publica nötig. * * * * * Hände weg von Rentenalter 62! Giordano Schera, Zentralsekretär garaNto Ab dem kommenden Donnerstag wird sich der Nationalrat mit der PUBLICA-Reform, d.h. mit der beruflichen Vorsorge des Bundespersonals, beschäftigen. Eine Reform, welche sich einerseits durch substantielle Einsparungen für den Arbeitgeber Bund und andererseits durch massiv höhere Beiträge und tiefere Renten für die Versicherten auszeichnet. Vor allem die 45- bis 54-jährigen Versicherten sind beim Primatwechsel starken Renteneinbussen und enorm höheren monatlichen Beiträgen ausgesetzt. Bei einer PUBLICA-versicherten Person mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von Fr. 7'000.--, die im Zeitpunkt des Primatwechsels 54-jährig ist, werden die monatlichen Beiträge innerhalb eines Jahres um bis zu Fr. 500.-- monatlich zunehmen! Diese Person wird in den letzten Jahren ihres Arbeitlebens bis zu einem Siebtel ihres monatlichen Einkommens für die 2. Säule aufwenden müssen. Trotzdem wird sie mit 65 Jahren eine tiefere Rente bekommen als heute mit 62 Jahren! Das ist bei weitem nicht die sozial ausgewogene Vorlage, die nach Meinung des Bundesrates die Interessen der Versicherten angemessen berücksichtigt. Nein, das ist Betrug, vor allem an den langjährigen Versicherten der Pensionskasse des Bundes, die gleichzeitig seit Jahren treue Angestellte dieses Staates sind. Diese Reform stellt für das bei PUBLICA zwingend versicherte Bundespersonal einen weiteren starken sozialen Rückschritt dar. Das bürgerlich dominierte Parlament betreibt seit Jahren, ja Jahrzehnten eine provokative Abbaupolitik gegen das Bundespersonal: Ø Im Rahmen der Entlastungsprogramme (EP) 03 und 04 sowie der Aufgabenverzichtsplanung hat dieses Parlament bis 2011 etwa 5000 Bundesstellen wegradiert. Ø In der Sommersession des vergangenen Jahres hat dasselbe Parlament das Bundespersonalbudget lohnseitig zusätzlich um jährlich 50 Mio. Franken für die Jahre 2006-2008 gekürzt hat und dies obwohl das Bundespersonal seit 1991 keine reale Lohnerhöhung mehr erhalten und der Teuerungsausgleich in der gleichen Zeitspanne nie voll ausgeschüttet worden ist. Ø Bei der seit Herbst 2005 laufenden Bundesverwaltungsreform hat das gleiche Parlament zusätzliche Sparvorgaben von 70 Mio. Franken verabschiedet. Ich möchte aus einer Informationsschrift des damaligen Föderativverbandes des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (FöV) zitieren: „Der flexible Altersrücktritt für das Bundespersonal ist Tatsache geworden: Ständerat und Nationalrat haben die Statuten der Pensionskasse des Bundes genehmigt. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 1988 in Kraft. Bald können wir den ersten freiwilligen gesunden Frührentner des Bundes feiern.“ Der flexible Altersrücktritt brachte dem Bundespersonal eine wichtige Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Im 62. Altersjahr mit voller Rente in Pension zu gehen, wurde zum Renner, zum Gütezeichen fortschrittlicher Arbeitsbedingungen. 18 Jahre nach dessen Einführung wird heute durchschnittlich mit 61,5 Jahren vom freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritt Gebrauch gemacht. Und 18 Jahre danach sind Nationalrat und Ständerat dazu aufgefordert, mit dieser sozial fortschrittlichen Politik fortzufahren und dem Bundespersonal den flexiblen Altersrücktritt ab 62 nach 40 Beitragsjahren mit voller Rente zu garantieren. Das Bundespersonal hätte dieses positive, motivierende Zeichen endlich verdient. Andernfalls wären die Folgen für unseren alles in allem gut funktionierenden Staat mehr als fatal. * * * * * |